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Euer Tobolino-Team
Es besteht kein Erstattungsanspruch bei Nichterscheinen.
Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht für Verbraucher.