Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tobolino Mainz GmbH & Co. KG
Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Details des Besuchs im Tobolino Indoor-Kinderspielpark Mainz sowie der Online-Buchung, also das Vertragsverhältnis zwischen der Tobolino Mainz GmbH & Co. KG (nachfolgend Tobolino genannt) und den Besuchern.
Mit Eintritt in den Indoor-Kinderspielpark erkennt der Besucher die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auch die darin enthaltenen Spiel und Nutzungsbedingungen, an.
Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Begleitpersonen erklären zudem, dass sie die ihrer Aufsicht unterstehenden Kinder über die Spiel- und Nutzungsbedingungen unterrichtet und hierüber aufgeklärt haben und die Kinder angewiesen haben, die Spiel- und Nutzungsbedingungen zu befolgen, sowie den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Im Fall der Online- Buchung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Spiel- und Nutzungsbedingungen bereits vor Eintritt in den Indoor-Kinderspielpark zum Vertragsbestandteil. Die Online-Buchung erfolgt ausschließlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tobolino GmbH.
Sowohl auf der Website www.tobolino-mainz.de als auch an der Kasse im Eingangsbereich finden Sie einen Aushang über die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten.
Es besteht kein Erstattungsanspruch bei Nichterscheinen.
Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht für Verbraucher.
Ausnahmen sind absolut unmöglich!
Spiel- und Nutzungsbedingungen
1. Zutrittsberechtigung
1.1. Kindern ist der Besuch des Indoor-Kinderspielparks Tobolino nur in Begleitung Erwachsener bzw. aufsichtsberechtigter bzw. erziehungsbeauftragter Personen gestattet.
Tobolino übernimmt keine Betreuungs- oder Aufsichtspflichten gegenüber den in der Halle spielenden Kindern. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten bzw. aufsichtsberechtigten/erziehungsbeauftragten Personen. Diese sind verpflichtet, dieser Betreuungs- und Aufsichtspflicht tatsächlich und umfassend nachzukommen.
1.2. Derzeit ausgesetzt!
2. Hallenbetrieb und Benutzung der Spielgeräte
2.1. Die Benutzung des Indoor-Kinderspielparks Tobolino erfordert Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Nutzern.
2.2. Alle Spielgeräte und Anlagen des Indoor-Kinderspielparks Tobolino dürfen nur entsprechend der Zweckbestimmung benutzt werden.
2.3. Die Trampoline in der Trampolinanlage dürfen jeweils nur von einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Auch wenn eine umfassende Polsterung vorhanden ist, so sind Saltos lebensgefährlich und daher verboten.
2.4. Die Hinweisen an den jeweiligen Spielgeräten sind zu beachten.
2.5. Den Anweisungen der Mitarbeiter von Tobolino ist Folge zu leisten.
2.6 .Nutzer oder Besucher, die gegen die Spielregeln oder gegen Anweisungen der Mitarbeiter von Tobolino schuldhaft verstoßen, können nach vorheriger Abmahnung unter Hinweis auf die Folgen der Nichtbeachtung zeitlich begrenzt oder dauerhaft von der Benutzung des Indoor-Kinderspielparks Tobolino ausgeschlossen werden.
2.7. Sämtliche Spielgeräte im Indoor-Kinderspielpark Tobolino dürfen aus Gründen der Hygiene nur mit Socken oder Schläppchen (keine Hallenschuhe) benutzt werden. Sollten der Besucher bzw. der Nutzer nicht über Socken oder Schläppchen verfügen, können Schläppchen an der Kasse kostenpflichtig erworben werden.
2.8. Die Benutzer sind verpflichtet, Halsketten, Schmuck sowie andere spitze Gegenstände vor Benutzung des Indoor-Kinderspielparks abzulegen.
2.9. Offenes Feuer, Kerzen, Tischfeuerwerke, Wunderkerzen sowie Rauchen sind im gesamten Bereich des Indoor-Kinderspielparks vollständig untersagt.
3. Haftung seitens Tobolino
3.1. Tobolino trägt dafür Sorge, dass sämtliche Anlagen und Einrichtungen sorgfältig gepflegt und überwacht werden. Ferner trägt Tobolino Sorge dafür, dass sich die gesamte Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand sich befindet.
3.2. Die Haftung seitens Tobolino ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schaden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Tobolino oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Tobolino beruhen.
3.3. Aus Gründen der Sicherheit der Besucher und Benutzer überwacht Tobolino den Indoor-Kinderspielpark mit Kameras; die Besucher und Benutzer des Indoor-Kinderspielparks erklären hierzu ihr Einverständnis.
4. Haftung seitens der Besucher
Für den Fall, dass Besucher oder Benutzer Einrichtungen oder Spielgeräte im Indoor-Kinderspielpark Tobolino durch schuldhaftes, also zumindest leicht fahrlässiges Verhalten, beschädigen oder Dritten Schäden zufügen, so haften sie für die daraus entstehenden Folgen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5. Nutzungsbedingungen für Garderobe und Schließfächer
5.1. Tobolino stellt den Besuchern eine Garderobe sowie Schließfächer zur vorübergehenden Aufbewahrung Ihrer Gepäckstücke unter den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
Durch die Nutzung der Schließfächer kommt kein Verwahrungsvertrag zwischen den Nutzer und Tobolino zustande.
5.2. Das Einstellen folgender Gegenstände in die Schließfächer ist verboten:
• Wertsachen mit einem Gesamtwert von über 250 €, insbesondere Geld, Kreditkarten, Urkunden, Wertpapiere, Edelmetalle oder -steine, Schmuck, sowie Computer oder Smartphones;
• Schlüssel (z.B. für Fahrzeug, Wohnung) und ähnliche Gegenstände zur Öffnung von Schließeinrichtungen (z.B. Magnetkarten)
• leicht verderbliche oder übelriechende Gegenstände oder Lebensmittel
• lebende Tiere
• Gegenstände, die unter waffenrechtliche oder gefahrgutrechtliche Vorschriften fallen, wie feuer- oder explosionsgefährliche Gegenstände.
5.3. Ungeachtet dessen wird dem Nutzer in seinem eigenen Interesse empfohlen Gegenstände, die für ihn persönlich von (materiellem oder ideellem) Wert sind (z.B. persönliche Fotos, Mobiltelefone und andere elektronische Geräte) nicht in den Schließfächern aufzubewahren.
5.4. Gegenstände, außer solche im Sinne von Ziffer 5.2. dürfen täglich jeweils während der Öffnungszeiten des Tobolinos in den Schließfächern aufbewahrt werden.
Die Nutzung beginnt mit dem ordnungsgemäßen Verschließen des Schließfaches nach gleichzeitiger Hinterlegung des Pfandbetrags (1-Euro Münze) in das Pfandfach. Der Nutzer kann während der Nutzungsdauer das Schließfach beliebig oft öffnen und wiederverschließen, solange dabei die Pfandmünze wieder hinterlegt wird.
Die Nutzung endet mit dem Öffnen und nicht Wiederverschließen des Schließfaches (bzw. Entnahme der Pfandmünze), spätestens jedoch um 19 Uhr am Einstelltag. Bei Beendigung der Nutzung hat der Nutzer das Schließfach vollständig zu entleeren und von ihm verursachte Verunreinigungen zu beseitigen.
5.5. Zur Nutzung des Schließfaches im Rahmen der zulässigen Einstelldauer nach Ziffer 5.4. ist eine 1-Euro-Münze als Pfand im Pfandfach zu hinterlegen. Diese kann bei Beendigung der Nutzung nach Drücken des Rückgabeknopfes wieder entnommen werden.
Bei Überschreitung der Einstellzeit wird auf Ziffer 5.6. hingewiesen.
5.6. Bei Überschreitung der zulässigen Einstelldauer, unzureichender Räumung des Schließfachs oder wenn der Verdacht besteht, dass sich nach Ziffer 5.2. verbotene Gegenstände im Schließfach befinden, ist Tobolino zur Öffnung des Schließfaches und Inbesitznahme der eingestellten Sachen berechtigt. Die in Besitz genommenen Gegenstände werden von Tobolino kostenpflichtig verwahrt und können innerhalb von 10 Tagen gegen Zahlung einer Verwahrungsgebühr von 10 € je angefangenen Tag, beginnend mit dem Tag der Überschreitung der Einstellzeit, an der Kasse abgeholt werden. Tobolino ist nicht bzw. nicht mehr zur Verwahrung verpflichtet, sobald die Verwahrungsgebühr oder der Verwahrungsaufwand den schätzweise vermuteten materiellen Wert der Sachen übersteigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Tobolino für die Verwahrung kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
Nach Ablauf der Verwahrungszeit gehen die Gegenstände ins Eigentum der Tobolino GmbH & Co KG über und können entschädigungslos verwertet oder auf Kosten des Kunden entsorgt werden, es sei denn Tobolino macht von ihrer Möglichkeit Gebrauch, die Gegenstände als Fundsachen an das Fundbüro der Stadt Mainz weiterzuleiten. In dem Fall wird kein Finderlohn beansprucht. Die Pflicht zur Zahlung der Verwahrungsgebühr nach für die Zeit der Aufbewahrung bei Tobolino bleibt unberührt.
5.7. Schlüsselverlust
Kommt dem Nutzer des Schließfachs der ihm zur vorübergehenden Nutzung überlassene Schlüssel abhanden (z.B. Diebstahl oder Verlust) oder wird die maximal zulässige Einstelldauer überschritten, kann die Schließeinrichtung am Schließfach ausgewechselt werden. Der Nutzer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe von 25 € für den Austausch der Schließeinrichtung zu zahlen, es sei denn er weist nach, dass der Schlüsselverlust nicht von ihm verschuldet wurde.
5.8. Haftung
Die Haftung für eingestellte Gegenstände, die nach Ziffer 5.2. verboten sind, wird ausgeschlossen.
Tobolino haftet ansonsten nur für Schäden, die anlässlich der Benutzung der Garderobe oder der Schließfächer entstehen, sofern Tobolino, der gesetzliche Vertreter oder die Erfüllungsgehilfen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Für Schaden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Tobolino, ihrer gesetzlicher Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Tobolino auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Darüber hinaus ist die Haftung für das Abhandenkommen oder Beschädigung von Kleidung und Gegenständen, die an der Garderobe abgehängt oder abgelegt werden, sowie für Gegenstände in Schließfächern ausgeschlossen.
6. Speisen und Getränke
6.1. Speisen und Getränke dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Bereich eingenommen werden.
6.2. Der Verzehr im unmittelbaren Bereich der Spielgeräte ist nicht zuletzt zur eigenen Sicherheit der Spielenden untersagt.
6.3. Generell nicht gestattet ist das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken aus Fremd -Gastronomie (wie z.B. Fast-Food Ketten, Pizzalieferservice, Döner etc.).
6.4. Das Mitbringen und der Verzehr von Alkohol sind untersagt.
7. Foto- und Filmaufnahmen
Während des Aufenthalts gemachte Fotos oder Filmaufnahmen dürfen zu Werbezwecken seitens Tobolino kostenlos verwendet werden. Die Besucher und Benutzer erteilen hierzu bereits jetzt ihr Einverständnis.
8. Parkplatz
Tobolino stellt einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung. Für Schäden, die durch die Benutzung des Parkplatzes entstehen, haftet Tobolino nur, wenn diese Schäden durch Tobolino, die gesetzlichen Vertreter oder die Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Tobolino, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Tobolino auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Online-Buchung von Eintrittskarten und Geburtstagsplätzen im Tobolino Indoor-Kinderspielpark
9. Online-Kauf von Eintrittskarten
9.1 Der Kunde erwirbt beim Online-Verkauf Eintrittskarten von der Tobolino Mainz GmbH & Co KG. Der Begriff "Eintrittskarte" umfasst dabei auch Gutscheine mit einem oder mehreren Barcodes, die eine Eintrittskarte darstellen. Der Anspruch auf Leistungserbringung entsteht demnach direkt gegenüber der Tobolino Mainz GmbH & Co KG. Der Kaufpreis setzt sich aus den von Tobolino Mainz erhobenen Ticketpreisen für die angegebene Anzahl Personen zusammen.
9.2 Bei einer Buchung von Tickets über das Online-Buchungssystem geht das Angebot für den Vertragsschluss vom Kunden aus. Der Preis je Eintrittskarte sowie der Endpreis der Bestellung werden dem Kunden vor Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt. Vor Absendung des Angebots erhält der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsart und bestellte Artikel) nochmals zu überprüfen und ggf. zu ändern.
Nach Abschluss des Bestellvorgangs und nochmaliger Prüfung der Angaben gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages durch Auslösung des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" ab.
9.3 Die Annahme durch Tobolino Mainz erfolgt in der Regel durch eine Bestätigungsemail an die vom Besteller angegebene Email-Adresse, durch die der Zugang der Bestellung bestätigt wird und gleichzeitig das jeweilige Online-Ticket ausgedruckt werden kann. Mit Zugang dieser Bestätigungsemail kommt der Vertrag zustande.
Der Kunde muss keine zusätzliche Eintrittskarte an der Kasse im Indoor-Kinderspielpark Mainz oder einem Abholautomaten abholen.
Zum unmittelbaren Einlass muss die E-Mail mit der Buchungsbestätigung mit Barcode (ausgedruckt oder auf einem gut ablesbaren Smartphone) mitgeführt werden. Tobolino Mainz behält sich das Recht vor, über das zum Kauf verwendete Zahlungsmittel oder einen amtlichen Lichtbildausweis die Identität des Käufers festzustellen.
9.4 Hat der Kunde beim Onlinekauf ermäßigte Eintrittspreise in Anspruch genommen, so sind entsprechende Nachweise für jede betreffende Person mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen (z.B. Geburtsdatum des Geburtstagskindes).
9.5 Der Vergütungsanspruch entsteht mit Vertragsabschluss. Auf den tatsächlichen Besuch des Indoor-Kinderspielparks durch den Kunden kommt es nicht an.
9.6 Die vom Kunden erworbene Eintrittskarte berechtigt nur und ausschließlich zum Eintritt an dem auf der Eintrittskarte angegebenen Termin.
10. Versand
10.1 Ein Versand per Post hinsichtlich der online erworbenen Eintrittskarten durch Tobolino Mainz erfolgt nicht. Der Kunde erhält die Online gekaufte Eintrittskarte als Anlage zur Bestätigungsemail (im .pdf Fomat mit Barcode).
10.2 Der Kunde hat die Bestätigungsemail sorgfältig aufzubewahren, da im Falle eines Verlustes der Eintrittskarte Tobolino keinen Ersatz leisten wird.
11. Zahlungsverfahren
11.1 Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung fällig. Der Kunde kann den Kaufpreis per PayPal zahlen.
11.2 Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche hat das Tobolino Mainz das Recht, die ausgelieferten Tickets zum Eintritt zu sperren.
12. Rücktrittsrecht des Kunden
12.1 Beim Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen für eine Freizeitdienstleistung steht dem Kunden gemäß § 312g Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.
12.2 Das Tobolino Mainz gewährt dem Kunden ein Rücktrittsrecht mit folgender Maßgabe:
Der Kunde ist berechtigt, vor dem vereinbarten Leistungsbeginn zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde folgende Zahlungen an Tobolino zu erbringen:
Bei einem Rücktritt bis 2 Tage vor Leistungsbeginn: 10,00 € (pauschale Aufwandsentschädigung); diese pauschale Aufwandsentschädigung wird von dem Betrag, den der Kunde bereits gezahlt hat, abgezogen und der darüber hinausgehend Betrag dem Kunden über PayPal zurückerstattet.
Bei einem Rücktritt nach dem in a) genannten Zeitpunkt: 10,00 € (pauschale Aufwandsentschädigung) zzgl. 50% des ursprünglichen Buchungsbetrages; diese pauschale Aufwandsentschädigung zzgl. der 50% des ursprünglichen Buchungsbetrages werden von dem Betrag, den der Kunde bereits gezahlt hat, abgezogen und der darüber hinausgehend Betrag dem Kunden über PayPal zurückerstattet.
Bei Nichtantritt am Tag des Leistungsbeginns hat der Kunde 100% zu zahlen, das heißt, es erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge an den Kunden.
Als Leistungsbeginn gilt der Tag, an dem Tobolino zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist, das ist regelmäßig der gebuchte Eintrittstag bzw. der Tag der gebuchten Geburtstagfeier.
Der Rücktritt hat grundsätzlich in Textform per Post oder E-Mail zu erfolgen. Bei kurzfristen Absagen ist dies auch telefonisch mit Bestätigung möglich. Als Stichtag für die Fristberechnung gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Tobolino Mainz.
Die Zahlungen im Falle eines Rücktritts sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, sowie aufgrund des zu erwartenden Aufwandes für die Bearbeitung der Rückabwicklung (Rückzahlung) und der damit verbundenen Kosten (Kosten für PayPal) ermittelt worden. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens gestattet.
13. Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung
13.1 Tobolino Mainz erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Ohne Einwilligung des Kunden wird Tobolino Mainz die Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
13.2 Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt Tobolino Mainz. Anfragen können an Tobolino Mainz GmbH & Co KG, Dammweg 11, 55130 Mainz, info@tobolino-mainz.de gerichtet werden.
13.3 Mehr zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.tobolino-mainz.de/datenschutz
14. Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Verständnis der Parteien entspricht.